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Zollstock an der Zarge einer Zimmertür beim Messen der Türbreite
Ilyas Khan

Zimmertür Maße: Standardmaße nach DIN 18101 verständlich erklärt

Zimmertür Maße: Standardmaße nach DIN 18101 verständlich erklärt

Wer eine Zimmertür austauschen will, stolpert schnell über Begriffe wie Türblattaußenmaß, Zargenfalzmaß, Wandöffnungsmaß und lichtes Durchgangsmaß. Vier verschiedene Zahlen für dieselbe Tür – das verwirrt. Dieser Beitrag bringt Ordnung hinein.

Innentür mit Zarge Maße messen

Warum es überhaupt Normmaße gibt

Die DIN 18101 legt für Innentüren im Wohnungsbau fest, wie groß Türblätter sind, wo die Bänder sitzen und wo das Schloss. Die DIN 18100 regelt dazu die passenden Wandöffnungen. Der Sinn: Türblatt und Zarge können von verschiedenen Herstellern kommen und passen trotzdem zusammen. Die Norm gilt für eingefügelige Türen, gefälzt und stumpf einschlagend, mit einer Türblattdicke um 40 mm. Mehr dazu im Beitrag Haustür-Maße: Standard und Sondermaße.

Die vier Maße an einer Tür

Das Wandöffnungsmaß ist die Öffnung in der Wand, bevor eine Zarge drin ist. Das Zargenfalzmaß ist das Innenmaß der Zarge im Falz. Das Türblattaußenmaß ist das Maß des Türblatts über alles. Das lichte Durchgangsmaß ist das, was bei geöffneter Tür tatsächlich an Platz bleibt. Beim Türenkauf zählt das Türblattaußenmaß. Für die Zarge brauchen Sie das Wandöffnungsmaß und die Wandstärke.

Standardmaße für gefälzte Zimmertüren

Die gängigen Türblattaußenmaße nach DIN 18101 lauten in der Breite 610, 735, 860, 985 und 1110 mm. In der Höhe sind es 1985 und 2110 mm.

Wandöffnung (B × H) Türblattaußenmaß gefälzt Zargenfalzmaß Lichtes Durchgangsmaß
635 × 2005 610 × 1985 591 × 1983 569 × 1971
760 × 2005 735 × 1985 716 × 1983 694 × 1971
885 × 2005 860 × 1985 841 × 1983 819 × 1971
1010 × 2005 985 × 1985 966 × 1983 944 × 1971
1135 × 2005 1110 × 1985 1091 × 1983 1069 × 1971
885 × 2130 860 × 2110 841 × 2108 819 × 2096

Alle Angaben in Millimetern. Die Höhe wird immer ab Oberkante Fertigfußboden gemessen – nicht ab Estrich.

Stumpf einschlagende Türen haben andere Maße

Bei einer stumpfen Tür fehlt der Überschlag. Das Türblattaußenmaß ist hier kleiner: 584, 709, 834, 959 und 1084 mm in der Breite, 1972 oder 2097 mm in der Höhe. Den Unterschied erklären wir ausführlich im Beitrag Stumpf einschlagend oder gefälzt.

Die Falzluft – warum die Tür nie genau so groß ist wie die Zarge

Zwischen Türblatt und Zarge muss Luft bleiben, sonst klemmt die Tür beim ersten feuchten Herbst. Die Norm sieht an den Längsseiten insgesamt 5 bis 9 mm vor. Deshalb ist das Türblattfalzmaß immer ein paar Millimeter kleiner als das Zargenfalzmaß.

Wann ein Sondermaß nötig ist

Im Altbau folgen Türöffnungen eigenen Rastern, Wände wurden nachträglich verputzt, Böden aufgedoppelt. Die Lösung ist eine Tür nach Maß. Wir fertigen Türblatt und Zarge nach Ihrem Aufmaß. Was Sie dafür messen müssen, steht im Ratgeber Türen richtig ausmessen.

Barrierefreie Breiten

Die DIN 18040-2 fordert für barrierefreie Innentüren ein lichtes Durchgangsmaß von mindestens 80 cm, bei uneingeschränkter Rollstuhlnutzung 90 cm. Das entspricht einem Türblatt von 985 mm Breite oder mehr.

Kurz gesagt

Standardmaße nach DIN 18101 sind praktisch, wenn sie passen. Wenn nicht, ist ein Sondermaß kein Problem, sondern der normale Weg. Unsere Innentüren in Standard- und Sondermaß, mit passender Zarge: Türen nach Maß. Bei Unsicherheiten beim Aufmaß: Wir helfen weiter.

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