Wohnungseingangstür vs. Haustür – der Unterschied
„Wohnungseingangstür“ und „Haustür“ werden oft verwechselt – dabei erfüllen sie unterschiedliche Aufgaben und unterliegen anderen Anforderungen. Wer renoviert oder neu plant, sollte den Unterschied kennen, um die richtige Tür zu wählen.
Die Haustür
Die Haustür ist die äußere Eingangstür eines Gebäudes. Sie trennt drinnen von draußen und muss daher wetterfest, wärmedämmend und einbruchhemmend sein. Entscheidend sind U-Wert (Wärmedämmung), Dichtungen und Sicherheitsausstattung.
Die Wohnungseingangstür
Die Wohnungseingangstür liegt im Inneren des Gebäudes – zwischen Treppenhaus und Wohnung. Sie ist keine Außentür, muss aber je nach Gebäude besondere Anforderungen an Schallschutz, Brandschutz und Einbruchhemmung erfüllen.
Die wichtigsten Unterschiede
- Wärmedämmung: bei der Haustür zentral, bei der Wohnungstür nachrangig.
- Schallschutz: bei der Wohnungseingangstür besonders wichtig (Treppenhauslärm).
- Brandschutz: Wohnungseingangstüren müssen häufig rauchdicht oder feuerhemmend sein.
- Einbruchschutz: bei beiden relevant – Widerstandsklassen RC2/RC3.
Worauf es ankommt
Für die äußere Eingangstür lohnt ein Blick auf Haustüren nach Maß und den Einbruchschutz RC2/RC3. Für die Wohnungseingangstür sind Schall- und Brandschutz zentral – siehe auch Brandschutztür T30.
Häufige Fragen
Ist eine Wohnungseingangstür eine Außentür?
Nein – sie liegt im Inneren des Gebäudes und braucht daher keine Wetterfestigkeit, aber oft Schall- und Brandschutz.
Welche Anforderungen gelten im Mehrfamilienhaus?
Häufig sind rauchdichte oder feuerhemmende Wohnungseingangstüren vorgeschrieben – prüfen Sie die örtlichen Vorgaben.
Mehr dazu: Haustüren und Innentüren.